Allgemeine Geschäftsbedingungen und zusätzliche Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen und Serviceleistungen der Firma Wärmekontor Hamburg GmbH, Hein Hollenbek Weg 2, 23879 Mölln

 

1. Allgemeines

Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgenden Ergänzungen:

1. zusätzliche Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen

2. zusätzliche Geschäftsbedingungen für Kundendienst-Arbeiten

mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Allgemeine Geschäftsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Insbesondere Gewichts-, Leistungs- und Farbangaben sowie Proben und Muster sind nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist von dem Kunden auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung z.B. mit einer Ausschreibung hin zu überprüfen, Abweichungen gehen zu seinen Lasten. Als Beschaffenheit der angebotenen Waren gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Bestellungen gelten erst nach Bestätigung in Textform bzw. Rechnungslegung als angenommen. Die Lieferung von Waren, Werkleistungen oder Beratungsleistungen ersetzt die Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind unwirksam. Es gilt die Textform (§ 126 b BGB).

 

3. Preise

Falls bis zum vorgesehenen Liefertag, sofern dieser vier oder mehr Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen in der Preisgrundlage, z.B. durch Preiserhöhungen der Zulieferer, eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor. Sofern der Kunde Unternehmer ist, verstehen sich die Preise stets ab Lager bzw. Werk und zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten sowie deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder verteuert wird, sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, vom Kunden zu tragen. Entsprechendes gilt auch bei Teillieferungen aus Abrufaufträgen; maßgeblich ist insoweit die Auftragserteilung. Lieferkostenanteile werden bei Lieferung an das Kundenlager oder die Baustelle gesondert zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

4. Lieferung und Rücktritt

Vorgesehene Liefertermine sind, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als Fixtermin bestätigt sind, stets unverbindlich. Von uns genannte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet oder angeliefert werden kann. Sofern eine richtige und rechtzeitige Belieferung an uns durch den Zulieferer nicht erfolgt, sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern, es sei denn, die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist von uns zu vertreten. Wir werden solche Umstände dem Kunden unverzüglich mitteilen. Dieser kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder in angemessener Frist liefern werden. Erfolgt die Erklärung nicht, kann der Kunde zurücktreten. Eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich von uns erstattet. Gleiches gilt, sollten diese Hindernisse bei den Lieferanten des Zulieferers und dessen Unterlieferanten oder aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und Einflussbereiches liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. höhere Gewalt, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe), auftreten. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und gelten als selbständige Lieferungen. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung haben wir solange nicht zu vertreten, als uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten kein Verschulden trifft. Haben wir Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

 

5. Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager bzw. beim Streckengeschäft ab Werk, wenn dieser kein Verbraucher ist. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, sofern dadurch nicht der Liefertermin nach vorne verschoben wird. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf dessen Kosten und Gefahr nach eigenem Ermessen zu lagern und zu berechnen. Lieferung an Baustelle oder Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen bis zum Ende einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen der Ware und deren Lagerung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Bestellers, auch wenn es durch unsere Mitarbeiter bzw. eines von uns beauftragten Erfüllungsgehilfen geschieht. Dies gilt auch dann, wenn der vom Kunden benannte Anlieferungsort von diesem nicht besetzt ist. Mängel der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Verpackung bei uns in ordnungsgemäßer Weise erfolgte.

 

6. Vertragsaufhebung, Rücknahme

Für Aufhebungen von bestätigten Bestellungen ist unser vorheriges Einverständnis in Textform erforderlich. In diesem Fall können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Für den Fall, dass bereits ausgelieferte Waren zurückgenommen werden, erhöht sich der Entschädigungssatz auf 20% zuzüglich der durch den Rücktransport entstandenen Aufwendungen, unbeschadet der weitergehenden Nachweismöglichkeiten jeder Seite.

 

7. Nacherfüllung (Gewährleistung)

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Mangelhafte Gegenstände sind zur Besichtigung

bereitzuhalten oder auf unser Verlangen an uns zurückzuschicken. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Nacherfüllungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts verändert werden. Soweit Mängel der angelieferten Gegenstände vorliegen, leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung, wobei zwei Nachbesserungsversuche als vereinbart gelten, oder durch Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung durch uns erfolgt innerhalb angemessener Fristen, wobei für den ersten Nachbesserungsversuch eine Frist in Länge der ursprünglichen Lieferfrist angemessen ist.Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren die Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt sowie Schadens- und Aufwendungsersatz in einem Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. In diesem Fall tritt Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Sind gebrauchte Sachen Vertragsgegenstand, so beträgt die Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern ein Jahr. Gegenüber Unternehmern ist in diesem Fall eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer, so trifft ihn die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

8. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils ältesten offenen Forderungen verrechnet, sofern keine entgegenstehende Zahlungsanweisung erfolgt ist. Sofern Skonto vereinbart ist, dürfen Abzüge nur erfolgen, solange der Kunde allen Zahlungsverpflichtungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele nachkommt. Bei Zahlungsrückstand gelten außerdem sämtliche offenen Forderungen ungeachtet vereinbarter Zahlungsziele sofort als fällig, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bedarf. Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber hereingenommen. Erfüllung tritt erst mit Tag der Wertstellung ein. Daher können Zahlungs- und Skontofristen nur gewahrt werden, wenn der Scheck 5 Tage vor Ablauf der jeweiligen Frist bei uns eingeht. Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ab Verzug i. H .v. 5 % über dem Basiszinssatz und soweit er kein Verbraucher ist, 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wir sind des Weiteren berechtigt, zur Beitragung unserer Forderungen ein Inkassobüro zu beauftragen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Sofern durch Zahlungsrückstand oder anderweitige erkennbare Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Kunden unsere Ansprüche gefährdet sind, sind wir neben den Ansprüchen aus § 321 BGB berechtigt:

a) Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Dies steht der Anzeige der Versandbereitschaft im Sinne von Ziffer 5 gleich;

b) nach Setzen einer angemessenen Frist von allen unsererseits noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten, Ziff. 6 gilt entsprechend.

c) sämtliche Forderungen sofort geltend zu machen.

Der Kunde darf fällige Zahlungen nur zurückhalten, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, aus dem gleichen Vertragsgegenstand herrührt und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Die gesamte von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so gilt zudem folgendes:

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen. Das gilt auch für Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen. Zusätzlich werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderung um mehr als 50 % übersteigt:

- Verarbeitung oder Vermischung erfolgen für uns als Lieferanten, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird hiermit vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der entstehenden Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.

- Alle Waren, an denen uns ein (Mit-) Eigentum zusteht, gelten als Vorbehaltsware zur Absicherung der Saldenforderung. Der Kunde verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.

- Er tritt seine durch Verarbeitung und / oder Weiterveräußerung sowie aus sonstigen Rechtsgründen entstehenden Forderungen (z.B. ggü. Versicherungen, aus unerlaubter Handlung) einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent in Höhe des von uns hierfür gelieferten Warenwertes bereits zum Zeitpunkt unserer Lieferung an uns ab. Abgetreten wird der erstrangige Teil der fälligen Forderung, der unserem Warenwert entspricht. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist uns gegenüber verpflichtet, Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus der Verarbeitung und / oder Weiterveräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen. Er hat uns seine Abnehmer zu benennen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde erteilt uns hiermit die unwiderrufliche Genehmigung, hierzu seine Büro- und Geschäftsräume, auch soweit sie Teil einer Wohnung sind, sowie seine Baustelle zu betreten und die erforderlichen Feststellungen zu treffen, ferner unbezahlte Vorbehaltsware wieder an uns zu nehmen.

 

10. ergänzende Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher

Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsverletzungen.

Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossenen Versicherung gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaig damit verbundenen Nachteile des Käufers, zum Beispiel höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung der Versicherung.

 

11. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen

a) Allgemeines

Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen und Wärmekontor Hamburg GmbH rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat hierzu notwendige Unterlagen Wärmekontor Hamburg GmbH auszuhändigen.

b) Abnahme des Werkes

Der Leistungs-/Lieferungsumfang ergibt sich aus dem Angebot/Auftragsbe­stätigung. Der Berater erbringt selbst keine Handwerksleistungen. Die Beratung ersetzt keine Planung und Baubetreuung/Bauleitung. Für Planung, Baubetreuung/Bauleitung und Bauüberwachung sind geeignete Fachleute hinzuzuziehen. Vorgeschlagenen Fachfirmen sind durch geeignete Fachleute für Bauüberwachung zu überprüfen. Genannte Lieferzeiten sind unverbindlich. Der Berater haftet nicht für Leistungen/Lieferungen von Dritten, insbesondere Handwerksleistungen, es sei denn der Dritte/Handwerker ist vom Berater als dessen Erfüllungsgehilfe herangezogen worden. Eine Haftung des Beraters wird auch nicht dadurch begründet, dass er dem Kunden den Dritten/Handwerker bzw. dessen Leistung oder Produkte empfohlen hat. Derartige Empfehlungen sind grundsätzlich unverbindlich und bilden keine Garantieaussage über die Leistungen/Produkte des Dritten/ Handwerkers

 

12. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Kundendienst-Arbeiten

a) Für Kundendienstarbeiten gelten die folgenden Zeiten:

Montag – Freitag:

8:30 Uhr – 16:30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten werden Zuschläge wie folgt erhoben:

Montag – Freitag:

16:30 Uhr – 20:00 Uhr: 25%

Samstag:

12:00 Uhr – 15:00 Uhr: 50%

Sonntag:

12:00 Uhr – 15:00 Uhr: 100%

Gesetzliche Feiertage:

12:00 Uhr – 15:00 Uhr: 150%

Außerhalb aller hier genannten Zeiten finden keine Kundendienstarbeiten statt.

b)Für Kundendienstarbeiten gelten sinngemäß Abschnitt 7. + 10.

Werden Arbeiten unseres Kundendienstes erforderlich, die über unsere vertraglichen und vereinbarten Leistungen oder eine Nachbesserung nach Abschnitt 7. hinausgehen, so werden die zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Leistungssätze unseres Kundendienstes in Anrechnung gebracht.

c) Unser Kundendienst hat seinen Besuch rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber anzukündigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den ungehinderten und freien Zugang zur Erbringung der Kundendienstleistung notwendigen Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten. Kosten, die aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen diese Pflicht resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers der Kundendienstleistung.

d) Zu den Leistungen unseres Kundendienstes gehören grundsätzlich keine Erd-Maurer – und Stemmarbeiten, keine Reparaturarbeiten an nicht von uns gelieferten Zubehörteilen.

e) Die Kosten für die Beseitigung von Mängeln, die durch unsachgemäßen Einbau und Einsatz unserer Produkte oder unseres Vorlieferanten, durch Sicherungsausfall , durch materialschädigende Bestandteile oder durch Fremdeinwirkungen entstanden sind (soweit wir hierfür nicht verantwortlich sind), gehen zu Lasten des Auftraggebers der Kundendienstleistungen.

f) Wartungen werden grundsätzlich nur auf besondere Anforderungen oder eines Wartungsvertrages gegen Berechnung der Kosten ausgeführt.

g) Eingriffe in das Rohrleitungsnetz oder in das elektrische Leitungsnetz dürfen aufgrund der Handwerksordnung von unserem Kundendienst generell nicht vorgenommen werden. Sollten derartige Eingriffe zu Montage-oder Reparaturarbeiten dennoch notwendig sein, gehen die durch die Beauftragung eines Fachhandwerkers entstehenden

Kosten - außer im Gewährleistungsfall - zu Lasten des Auftraggebers der Kundendienstleistung.

 

13. Datenschutzhinweis

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir ausschließlich zu Geschäftszwecken ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben. In diesem

Zusammenhang können bestimmte Daten (Name, Anschrift, Rechnungsdaten und nicht termingerechte Zahlungen durch den Kunden) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden.

 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit uns, auch für Scheck- und Wechselverpflichtungen, ist Mölln Gerichtsstand und unserer Erfüllungsort. Die Gerichtsstandsvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohn-/ Geschäftssitz aus dem Inland hinaus verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

15. Salvatorische Klausel

Der Vertrag zwischen uns und dem Käufer einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden, die dem Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Der Text dieser AGB ist im Internet unter www.waermekontor-hamburg.de. in der jeweils aktuellen Fassung kostenfrei abrufbar.

Wärmekontor Hamburg GmbH, Hein Hollenbek Weg 2, 23879 Mölln

 

 

pdf.png  Unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Download im PDF-Format

Wärmekontor Hamburg GmbH
Hein Hollenbek Weg 2
23879 Mölln

Tel 045 42 / 829 38 20
Fax 045 42 / 829 38 21
kontakt@waermekontor-hamburg.de

© 2010 Wärmekontor Hamburg GmbH
Admin